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VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN |
Alle Angebote und Verkäufe
erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen,
die Sie durch die Benutzung unseres Shop-Systems im vollen Umfang anerkennen.
Allen abweichenden Bedingungen seitens des Kunden wird ausdrücklich
widersprochen!
§ 1 Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen und
schriftlichen Zustimmung der INDUSYS GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 2 Preise
(1) Die Angebote der INDUSYS GmbH (nachfolgend INDUSYS genannt) sind
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn INDUSYS eine Bestellung des
Kunden schriftlich oder in Textform bestätigt.
(2) Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich Fracht und Verpackung sowie
Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Leistungen, die in
der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Rechnungen sind sofort nach Fälligkeit zu zahlen. Der Kunde kommt
spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit der Forderung in
Zahlungsverzug. INDUSYS ist berechtigt, Zahlungsverzug auch bereits vor Ablauf
der vorgenannten Frist durch Mahnung herbeizuführen.
(2) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat er für den Fall des
Zahlungsverzuges 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so erhöht sich der Zinssatz auf
8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) INDUSYS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche,
auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen
INDUSYS und dem Kunden erfüllt sind.
(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht
befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten
Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern
entstehenden Forderungen tritt er hiermit an INDUSYS bereits ab.
(3) Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt
Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem
der von INDUSYS gelieferten Ware entspricht.
(4) Übersteigt der Wert sämtlicher für INDUSYS bestehenden Sicherheiten die
bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird INDUSYS auf
Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
(5) INDUSYS ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen,
ohne vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Gerät INDUSYS wegen Überschreitung einer verbindlich zugesicherten
Leistungszeit in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich
gesetzten, angemessenen Nachfrist hinsichtlich der betroffenen Liefergegenstände
vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Lieferungen von INDUSYS stehen unter dem Vorbehalt vollständiger
Selbstbelieferung. Kommt es infolge einer verzögerten Selbstbelieferung zu einer
Verlängerung der Liefer- und Leistungszeit, so kann der Kunde hieraus keinen
Schadensersatz herleiten, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist
durch INDUSYS verschuldet. Dies gilt auch dann, wenn ein fixer Liefertermin
vereinbart ist, bei dem es dem Kunden erkennbar auf eine schnelle Leistung
ankommt. Auf die vorgenannten Umstände kann sich INDUSYS aber nur berufen, wenn
der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigten INDUSYS, die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit
hinauszuschieben. Der höheren Gewalt sind Streiks, Aussperrungen und solche
Umstände gleichzusetzen, die eine Leistungszeit unzumutbar erschweren oder
unmöglich machen.
§ 6 Versendung und Gefahrübergang
(1) Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
Beschädigung spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über,
und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und INDUSYS noch andere
Leistungen, z. B. Anfuhr und Montage, übernommen hat.
(2) Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen
aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
§ 7 Haftung für Mängel
(1) Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt zu
untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, INDUSYS unverzüglich Anzeige zu
machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es
sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht
erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. BGB.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind die Mängelansprüche auf Nacherfüllung
beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach
eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, soweit diese nicht aus einer
Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, so trifft ihn die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt
seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. INDUSYS ist jedoch
berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, so haftet INDUSYS bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung jedoch auf den nach der Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt
nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft
verursachten Körperschäden, ebenso wenig bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(6) Unabhängig von der Rechtsstellung des Kunden haftet INDUSYS bei der
Lieferung von Software nur für deren technische Einsetzbarkeit im Rahmen des im
Benutzerhandbuch vorgesehenen Gebrauchs. INDUSYS weist darauf hin, dass bei
Softwareprodukten - trotz Erprobung unter repräsentativen Einsatzbedingungen -
bei besonderen Kombinationen von Daten und Funktionen Fehler im Ablauf oder in
den Ergebnissen nicht auszuschließen sind. Voraussetzung für den Anspruch auf
Fehlerbeseitigung ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und durch schriftlich
nachvollziehbare Form INDUSYS nachgewiesen werden kann.
(7) Der Kunde trägt die Kosten einer Überprüfung des Liefergegenstandes, sofern
ein mitgeteilter Mangel von INDUSYS nicht festgestellt werden kann. Zu den
vorgenannten Kosten zählen insbesondere Lohn- und Fahrtkosten sowie die Kosten
der eingesetzten Prüfmittel.
§ 8 Datenschutzerklärung
(1) Der Datenschutz nimmt bei INDUSYS einen hohen Stellenwert ein. Wir halten
uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Kundendaten
streng an die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit,
dass INDUSYS die persönlichen Daten des Kunden speichert, verarbeitet und dazu
benutzt, die Bestellung auszuführen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, Auskunft über den Umfang und Zweck der
Datenverarbeitung und Benennung weiterer Empfänger der Daten zu verlangen.
Weiterhin kann er die Berichtigung, Sperrung und Löschungen seiner gespeicherten
persönlichen Daten zu verlangen.
(4) Die Vertragstexte der Bestellung werden bei INDUSYS nicht gespeichert. Bitte
bewahren Sie daher alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von INDUSYS erhalten,
sorgfältig auf.
§ 9 Anwendbares Recht
(1) Einbeziehung und Auslegung dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der
Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den
Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des
einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des
UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer ist.
(2) Gerichtsstand für rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis
sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist der für den Firmensitz von INDUSYS
zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann ist. Dies gilt ausdrücklich
auch für alle Klage im Urkundenprozess. INDUSYS bleibt trotz der vorstehenden
Vereinbarung berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder
eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Unternehmer, so lässt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieses Vertrags oder seiner Bestandteile die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so sind die Vertragspartner im Rahmen des
Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch
eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen,
sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt
wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht
ausdrücklich geregelt ist.
Stand
Mai 2009
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So bauen Sie den Speicher richtig in Ihr Notebook ein! In unserem
Einbauvideo zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt wie es geht.
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NACHNAHME |
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VORAB-ÜBERWESIUNG |
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Bringen Sie Ihr System wieder auf Touren!
Der einfachste Weg dem System zu mehr Geschwindigkeit zu verhelfen, ist sicherlich die Aufrüstung des
Arbeitsspeichers. Nur durch wenige Handgriffe ist die Erweiterung auf 512MB, 1GB oder noch mehr
Arbeitsspeicher vollbracht. Der Computer wird oft bis zum zigfachen schneller. Aktuelle Betriebssysteme
wie Microsoft Windows Vista brauchen mindestens 512MB lassen sich aber erst ab 2GB Hauptspeicher aufwärts
so richtig flüssig betreiben. Auf unsere Seiten finden Sie rund 47.000 Speicherlösungen für über
13.500 verschiedene Geräte.

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Alles Gute, Gottes Segen, weiter so!! Herzliche Grüße!
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